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Einreichung von Jahresabschlüssen zum elektronischen
Bundesanzeiger
Das ab 01.01.2007 geltende Gesetz
über das elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister
sowie das Unternehmensregister (kurz EHUG) fordert für
Gesellschaften in der Rechtsform von „GmbH“ und „GmbH
& Co. KG“ (auch kleine!) die Offenlegung ihres Jahresabschlusses
durch Einreichung zum elektronischen Bundesanzeiger.
Bei Zuwiderhandlung droht die Festsetzung empfindlicher
Ordnungsgelder.
Wir übernehmen für Sie die fristgerechte
Einreichung aller notwendigen Unterlagen beim Betreiber
des elektronischen Bundesanzeigers.
Interessiert? Zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren;
wir beraten Sie gerne!
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