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Einreichung von Jahresabschlüssen zum elektronischen Bundesanzeiger

Das ab 01.01.2007 geltende Gesetz über das elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (kurz EHUG) fordert für Gesellschaften in der Rechtsform von „GmbH“ und „GmbH & Co. KG“ (auch kleine!) die Offenlegung ihres Jahresabschlusses durch Einreichung zum elektronischen Bundesanzeiger. Bei Zuwiderhandlung droht die Festsetzung empfindlicher Ordnungsgelder.

Wir übernehmen für Sie die fristgerechte Einreichung aller notwendigen Unterlagen beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers.

 

Interessiert? Zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren; wir beraten Sie gerne!