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Bilanzdiagnose | USt-ID-Prüfung
Das Bundesamt für Finanzen, Außenstelle Saarlouis, bietet unter nachfolgendem Link die einfache (Gültigkeit der USt-IdNr.) und die qualifizierte (Name, Rechtsform, Adresse) Bestätigungsabfrage zu ausländischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummern an: Mit dem Ende der Grenzkontrollen an den Binnengrenzen der EU sind auch die damit verbundenen Einfuhrumsatzsteuern weggefallen. Für die Teilnahme am EU-Binnenmarkt ist die so genannte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) notwendig, die vom Bundesamt für Finanzen an die deutschen Unternehmer auf Antrag vergeben wird. Mit dieser Nummer kann ein Unternehmen steuerfrei in einen anderen EU-Mitgliedstaat liefern, wenn auch der Erwerber eine gültige USt-IdNr. besitzt. Bei jedem Erstkontakt mit einem ausländischen Unternehmen aus
der EU sollte man auf jeden Fall zuerst die Richtigkeit des Namens,
der Anschrift und der USt-IdNr. prüfen. Zuständig ist das Bundesamt für Finanzen: |
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