Online-Dienste
USt-ID-Prüfung
Das Bundeszentralamt für Steuern bietet unter nachfolgendem Link die einfache (Gültigkeit der USt-IdNr.) und die qualifizierte (Name, Rechtsform, Adresse) Bestätigungsabfrage zu ausländischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummern an:
Mit dem Ende der Grenzkontrollen an den Binnengrenzen der EU sind auch die damit verbundenen Einfuhrumsatzsteuern weggefallen. Für die Teilnahme am EU-Binnenmarkt ist die sogenannte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) notwendig, die vom Bundeszentralamt für Steuern an die deutschen Unternehmer auf Antrag vergeben wird. Mit dieser Nummer kann ein Unternehmen steuerfrei in einen anderen EU-Mitgliedstaat liefern, wenn auch der Erwerber eine gültige USt-IdNr. besitzt.
Bei jedem Erstkontakt mit einem ausländischen Unternehmen aus der EU sollte man auf jeden Fall zuerst die Richtigkeit des Namens, der Anschrift und der USt-IdNr. prüfen. Zuständig ist das Bundeszentralamt für Steuern:
Bundeszentralamt für Steuern
53221 Bonn
Tel.: (0228) 406 - 0
Fax: (0228) 406 - 2661
Wir haben Ihr Interesse geweckt?
Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren; wir beraten Sie gerne!
Telefon: 06131 - 8 10 20