Sichere Kommunikation
Steuerbüro Nußbickel
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit einer sicheren Kommunikation per E-Mail durch zertifizierte Signaturkarten. Hierdurch kann die Sicherheit in zwei Stufen erhöht werden.
Qualifizierte Signatur
In der ersten Stufe können Dokumente und Dateien qualifiziert elektronisch signiert werden. Diese Art der elektronischen Signatur erfüllt die strengen Sicherheitsanforderungen des deutschen Signaturgesetzes, sodass hierdurch die Gleichstellung mit der gesetzlichen Schriftform sichergestellt ist. Solche elektronische Signatur darf anstelle der eigenhändigen Unterschrift verwendet werden.
Der Empfänger einer E-Mail-Nachricht mit der oben beschriebenen Signatur kann sicher sein, dass die Nachricht unterwegs nicht von einer dritten Person manipuliert worden ist, sondern direkt vom Absender stammt. In der Praxis muss der Empfänger einer der zahlreichen E-Mail-Programme einsetzen, die solche Signaturen unterstützen; z.B. Microsoft Outlook ab Version 95 oder Outlook Express. ältere Versionen von der T-Online-Software (kleiner als Version 3.0) erkennen solche Nachrichten nicht! Signierte Nachrichten werden dann automatisch extra markiert, hervorgehoben und mit allen notwendigen Informationen des Signaturinhabers angezeigt. Ebenfalls automatisch werden mögliche Abweichungen und Manipulationen der vorhandenen elektronischen Signatur der Nachricht, falls dies der Fall sein sollte.
Qualifizierte Verschlüsselung
In der zweiten Stufe können zusätzlich zu der qualifizierten Signatur Nachrichten, Dokumente und Dateien auf der gleichen Art und Weise verschlüsselt werden. Die Verschlüsselung wird so angelegt, dass nur ein bestimmter Empfänger, der ebenfalls im Besitz einer eigenen qualifizierten Signaturkarte ist, den Inhalt entschlüsseln kann.
Die Sicherstellung des korrekten Empfängers bei der Verschlüsselung ist gegeben durch folgende Tatsache:
Jeder Besitzer einer qualifizierten Signaturkarte ist beim Kartenaussteller bekannt und erhält mit seiner Karte zwei Schlüssel, nämlich eine Persönliche, die auf der Karte integriert ist, und eine öffentliche, die für jedermann zugänglich ist; z.B. durch Auflistung auf der Adressseite des Kartenausstellers. Wenn eine E-Mail-Nachricht mit dem öffentlichen Schlüssel eines bestimmten Empfängers verschlüsselt wird, kann diese Nachricht nur mit dem privaten Schlüssel des Empfängers wieder entschlüsselt werden. Somit wird ausgeschlossen, dass die Entschlüsselung durch eine Drittperson erfolgt, da ja der private Schlüssel mit der Karte und dem dazugehörenden PIN nur im Besitz des Empfängers ist.
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