Steuerberater als Aufsichtsorgan
Steuerbüro Nußbickel
Steuerberater als Beirat
Familienunternehmen mit Tradition und entsprechend vielen Beteiligten stehen regelmäßig vor der schwierigen Aufgabe, die betrieblichen Entscheidungen jenseits aller persönlichen Beziehungen zum Wohle des ganzen Unternehmens und damit aller Beteiligten zu treffen. Wie jüngste Umfragen zeigen, suchen die meisten Familienunternehmen Unterstützung bei außenstehenden Dritten. Ein Großteil dieser Beiräte kommen selbst aus der Wirtschaft, sind selbst Unternehmer oder Manager anderer Unternehmen. Aber auch die fachliche Kompetenz von Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern rückt bei der Wahl immer stärker in den Blickpunkt. Kein Wunder, wenn neben steuer- und wirtschaftsrechtlichen Fachkenntnissen gerade Eigenschaften wie Unabhängigkeit, Überblick und Vertraulichkeit gefragt sind – und die Fähigkeit, die verschiedenen Interessen miteinander zu vermitteln.
Selten wird allerdings der Steuerberater, der bereits für einzelne Mitglieder des Unternehmens tätig geworden ist, als geeignet zur Klärung von Fragen des Gesamtunternehmens erachtet werden, da hier Interessenkonflikte niemals völlig auszuschließen sein dürften. Hier bietet es sich an, einen weiteren unabhängigen Sachverständigen mit ins Boot zu nehmen und sich dessen unbelasteten Sachverstand zu Nutze zu machen.
Immerhin 40 % der Familienunternehmen setzen mittlerweile auf Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in ihrem Gremium.
Steuerberater als Aufsichtsrat
Ähnlich verhält es sich mit Aufsichtsräten. Ein Sitz im Aufsichtsrat war früher eher Berufung als Beruf, ein Bild, das sich nun wandelt, da nunmehr fachliche Expertise und berufliche Erfahrung gefordert sind. So ist mittlerweile im deutschen Gesetz fest verankert, dass „Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung“ (§ 100 Abs. 5 Aktiengesetz) von einem Aufsichtsratsmitglied verlangt werden, was den Steuerberater zu einem idealen Kandidaten macht. Steuerberater sind als Aufsichtsratsmitglieder seit jeher gefragt, genießen sie doch das Vertrauen des Unternehmens, sind aber dennoch unabhängig, sofern sie nicht im Vorfeld für das Unternehmen tätig waren oder das in Zukunft planen.