Steuererklärungen

Steuerbüro Nußbickel

Alle Jahre wieder – die Einkommensteuererklärung

Haben Sie den Termin für 2020 verpasst? Kein Problem! Abgabefristverlängerung durch Ihren Steuerberater bis Ende Mai 2022.

Alle Vorteile auf einen Blick:

  • Die Abgabefrist für die Steuererklärung ist verlängert
    (regulär statt 30.06. bis 28.02. des Folgejahres)
  • Als Steuerberater prüfe ich alle Bescheide und lege ggf. Einspruch ein. Dies reicht von außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren bis hin zur Klage vor dem Finanzgericht.
  • Ich habe alle Fristen und Termine im Blick.

Folgende Steuererklärungen fertige ich für Sie an:

  • Einkommensteuer
  • Erbschaftsteuer
  • Schenkungsteuer

Kooperationspartnerschaft mit RA Leonie Lehrmann

Die Fachanwältin für Erb- und Steuerrecht Frau Leonie Lehrmann berät Sie gerne in rechtlichen Fragen.

Website: https://leonie-lehrmann.de/

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