Steuererklärungen
Steuerbüro Nußbickel
Alle Jahre wieder – die Einkommensteuererklärung
Haben Sie den Termin für 2020 verpasst? Kein Problem! Abgabefristverlängerung durch Ihren Steuerberater bis Ende Mai 2022.
Alle Vorteile auf einen Blick:
- Die Abgabefrist für die Steuererklärung ist verlängert
(regulär statt 30.06. bis 28.02. des Folgejahres) - Als Steuerberater prüfe ich alle Bescheide und lege ggf. Einspruch ein. Dies reicht von außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren bis hin zur Klage vor dem Finanzgericht.
- Ich habe alle Fristen und Termine im Blick.
Folgende Steuererklärungen fertige ich für Sie an:
- Einkommensteuer
- Erbschaftsteuer
- Schenkungsteuer
Kooperationspartnerschaft mit RA Leonie Lehrmann
Die Fachanwältin für Erb- und Steuerrecht Frau Leonie Lehrmann berät Sie gerne in rechtlichen Fragen.
Website: https://leonie-lehrmann.de/